Häufige Fragen
Für alle Zimmer der WOKO musst du unsere Mietbedingungen erfüllen.
Hier findest du das vorgehen für die Zimmersuche.
Unsere Mietbedingungen findest du hier.
Ebenfalls gilt in gewissen Liegenschaften aufgrund Richtlinien des städtischen Jugendwohnkredits eine Altersbeschränkung von maximal 28 Jahren.
Du erfüllst unsere Mietbedingungen nicht?
Leider bist du bei der WOKO nicht mietberechtigt! Hier findest du weitere hilfreiche Webseiten.
Die Wohngemeinschaften (WG) entscheiden selbständig über die Auswahl der neuen Mitbewohner/-in. Der WG-Vorschlag muss mindestens 6 Wochen vor Mietbeginn vom Nachmieter/-in persönlich im WOKO Büro eingereicht werden. Verstreicht diese Frist ohne WG-Vorschlag, wird die WOKO das Zimmer vergeben.
Im Schnitt CHF 580.-. Der Mietzins variiert je nach Lage, Grösse und Ausstattung der Zimmer.
Doktoranden mit einem Jahreseinkommen von über CHF 26'400.- bezahlen einen Zuschlag von CHF 100.- pro Zimmer und Monat.
Beim Eingang deiner Liegenschaft kannst du dich selbständig informieren wie in deiner Liegenschaft Schäden und Reparaturen zu melden sind. Eine andere Meldeform oder Emailanfragen werden für Schäden nicht entgegengenommen.
Nein, du musst für die Reparaturkosten eines selbst verursachten Schadens am Mietobjekt selbst aufkommen. Wir empfehlen deshalb, den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung zu Spezialkonditionen bei der Versicherungsgesellschaft Schweizerische Mobiliar.
Spätestens 4 Monate nach Exmatrikulation musst du ausziehen. Bitte reiche ohne vorherige Aufforderung deine Kündigung ein, andernfalls wird dir von unserer Seite aus gekündigt, da du die Mietbedingungen nicht mehr erfüllst.
Meistens sind die Zimmer möbliert. Einige kleinere Liegenschaften verfügen nur über nicht- oder teilweise möblierte Zimmer. In deinem Mietvertrag steht immer ob das Zimmer möbliert ist oder nicht.
Was ein Hausverantwortlicher macht, findest du hier.
Das Zimmer muss vor dem Auszug von Hausverantwortlichen oder Hauswart kontrolliert werden. Kontaktiere hierzu Hausverantwortlichen, Hauswart oder trage dich auf der Terminliste ein. Schäden, mangelnde Reinigung, fehlende Schlüssel und Mobiliar werden auf dem Abnahmeprotokoll festgehalten und führen zu Abzügen.
Tierhaltung ist in den WOKO Zimmern nicht erlaubt.
Das Mietdepot wird dir erst nach deinem offiziellen Mietende auf die Bank zurückerstattet, welche du uns mit der Kündigung einreichst oder direkt über das Kontaktformular.
Die Auszahlung erfolgt innert 12 Wochen nach Vertragsende.
Mietdepots können nicht bar ausbezahlt werden.
Es liegt in deiner Pflicht die Miete pünktlich auf das korrekte Konto und mit der korrekten Referenznummer zu bezahlen. Die Miete ist vor dem ersten jedes Monats fällig. Wie die Miete zu bezahlen ist, findest du hier.
Ein Wechsel von Studierender in den Doktorandenstatus muss zwingend der WOKO gemeldet werden. Hier geht es zum Antrag. Du erhältst von der WOKO einen neuen Mietvertrag, welcher auf 2 Jahre befristet ist. Doktoranden mit einem Jahreseinkommen von über CHF 26'400.- bezahlen einen Zuschlag von CHF 100.- pro Zimmer und Monat.
Für wie lange du dein Zimmer untervermieten darfst, steht in deiner Hausordnung. Die WOKO muss zwingend per Antrag vor dem Einzug eines Untermieters informiert werden. Dein Untermieter/in erfüllt dieselben Mietbedingungen der WOKO, ausgenommen sind Semesterferien. Du bist weiterhin für die pünktliche Mietzinszahlung verantwortlich, wie auch die Zimmerübergabe und allfällige Schäden
Denk daran, dich nach Einzug innerhalb von 14 Tagen im Kreisbüro anzumelden.
Ob ein Besuch möglich ist und ob du zu zweit in deinem Zimmer wohnen kannst, steht in deiner Hausordnung. Ist eine Doppelbelegung erlaubt (zu zweit im Zimmer zu wohnen) so ist dies vorab zwingend der WOKO zu melden.
Es ist wichtig, dass du dich schnellstmöglich bei der WOKO meldest. Hier ist das Formular zu finden. Wir klären den Verdacht auf Bettwanzen kostenlos für dich ab.
Wenn ich als Hauptmieter/in an meinem offiziellen Ein- oder Auszug des Mietobjektes nicht persönlich für die Schlüsselübernahme oder Schlüsselrückgabe erscheinen kann, habe ich die Möglichkeit mich von einer bevollmächtigten Person vertreten zu lassen. Die vom Hauptmieter/in und der bevollmächtigten Person unterschriebene Vollmacht muss am Abnahme- oder Übergabetermin dem Hausverantwortlichen abgegeben werden.