Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie kann ich ein Zimmer mieten?

Für alle Zimmer der WOKO musst du unsere Mietbedingungen erfüllen.

Hier findest du das vorgehen für die Zimmersuche.

Wer ist mietberechtigt und gibt es eine Altersbeschränkung?

Unsere Mietbedingungen findest du hier.

Ebenfalls gilt in gewissen Liegenschaften aufgrund Richtlinien des städtischen Jugendwohnkredits eine Altersbeschränkung von maximal 28 Jahren.

Du erfüllst unsere Mietbedingungen nicht?
Leider bist du bei der WOKO nicht mietberechtigt! Hier findest du weitere hilfreiche Webseiten.

Was ist ein WG-Vorschlag?

Die Wohngemeinschaften (WG) entscheiden selbständig über die Auswahl der neuen Mitbewohner/-in. Der WG-Vorschlag muss mindestens 6 Wochen vor Mietbeginn vom Nachmieter/-in persönlich im WOKO Büro eingereicht werden. Verstreicht diese Frist ohne WG-Vorschlag, wird die WOKO das Zimmer vergeben.

Wieviel kostet ein Zimmer?

Im Schnitt CHF 580.-. Der Mietzins variiert je nach Lage, Grösse und Ausstattung der Zimmer.

Doktoranden mit einem Jahreseinkommen von über CHF 26'400.- bezahlen einen Zuschlag von CHF 100.- pro Zimmer und Monat.

Schäden, Reparaturen im Zimmer, in der Wohnung?

Beim Eingang deiner Liegenschaft kannst du dich selbständig informieren wie in deiner Liegenschaft Schäden und Reparaturen zu melden sind. Eine andere Meldeform oder Emailanfragen werden für Schäden nicht entgegengenommen.

Bin ich bei Haftpflichtfällen bei der WOKO versichert?

Nein, du musst für die Reparaturkosten eines selbst verursachten Schadens am Mietobjekt selbst aufkommen. Wir empfehlen deshalb, den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung zu Spezialkonditionen bei der Versicherungsgesellschaft Schweizerische Mobiliar.

Wie lange darf ich nach Studienende (Exmatrikulation) wohnen bleiben?

Spätestens 4 Monate nach Exmatrikulation musst du ausziehen. Bitte reiche ohne vorherige Aufforderung deine Kündigung ein, andernfalls wird dir von unserer Seite aus gekündigt, da du die Mietbedingungen nicht mehr erfüllst.

Wie ziehe ich aus meinem WOKO Zimmer aus?

Ein Auszug ist erst nach der Kündigung möglich. Wie du kündigst, findest du hier.

Sind die Zimmer möbliert?

Meistens sind die Zimmer möbliert. Einige kleinere Liegenschaften verfügen nur über nicht- oder teilweise möblierte Zimmer. In deinem Mietvertrag steht immer ob das Zimmer möbliert ist oder nicht.

Was macht die/der Hausverantwortliche (HV)?

Was ein Hausverantwortlicher macht, findest du hier.

Wie gehe ich vor bei der Zimmerabgabe?

Das Zimmer muss vor dem Auszug von Hausverantwortlichen oder Hauswart kontrolliert werden. Kontaktiere hierzu Hausverantwortlichen, Hauswart oder trage dich auf der Terminliste ein. Schäden, mangelnde Reinigung, fehlende Schlüssel und Mobiliar werden auf dem Abnahmeprotokoll festgehalten und führen zu Abzügen.

Darf ich ein Haustier halten?

Tierhaltung ist in den WOKO Zimmern nicht erlaubt.

Wann wird mein Mietdepot zurückerstattet?

Das Mietdepot wird dir erst nach deinem offiziellen Mietende auf die Bank zurückerstattet, welche du uns mit der Kündigung einreichst oder direkt über das Kontaktformular.

Die Auszahlung erfolgt innert 12 Wochen nach Vertragsende.

Mietdepots können nicht bar ausbezahlt werden.

Wie bezahle ich meine Miete?

Es liegt in deiner Pflicht die Miete pünktlich auf das korrekte Konto und mit der korrekten Referenznummer zu bezahlen. Die Miete ist vor dem ersten jedes Monats fällig. Wie die Miete zu bezahlen ist, findest du hier.

Du bist kein Studierender mehr und wechselst in ein Doktorat (PhD)?

Ein Wechsel von Studierender in den Doktorandenstatus muss zwingend der WOKO gemeldet werden. Hier geht es zum Antrag. Du erhältst von der WOKO einen neuen Mietvertrag, welcher auf 2 Jahre befristet ist. Doktoranden mit einem Jahreseinkommen von über CHF 26'400.- bezahlen einen Zuschlag von CHF 100.- pro Zimmer und Monat.

Ich bin längere Zeit in den Ferien- darf ich mein Zimmer untervermieten?

Für wie lange du dein Zimmer untervermieten darfst, steht in deiner Hausordnung. Die WOKO muss zwingend per Antrag vor dem Einzug eines Untermieters informiert werden. Dein Untermieter/in erfüllt dieselben Mietbedingungen der WOKO, ausgenommen sind Semesterferien. Du bist weiterhin für die pünktliche Mietzinszahlung verantwortlich, wie auch die Zimmerübergabe und allfällige Schäden

Muss ich mich im Kreisbüro anmelden?

Denk daran, dich nach Einzug innerhalb von 14 Tagen im Kreisbüro anzumelden.

Kann mein Partner oder ein Besucher mit mir im Zimmer wohnen?

Ob ein Besuch möglich ist und ob du zu zweit in deinem Zimmer wohnen kannst, steht in deiner Hausordnung. Ist eine Doppelbelegung erlaubt (zu zweit im Zimmer zu wohnen) so ist dies vorab zwingend der WOKO zu melden.

Was tun bei Bettwanzen?

Es ist wichtig, dass du dich schnellstmöglich bei der WOKO meldest. Hier ist das Formular zu finden. Wir klären den Verdacht auf Bettwanzen kostenlos für dich ab.

Ich bin für den Ein- oder Auszug nicht vor Ort anwesend. Was kann ich tun?

Wenn ich als Hauptmieter/in an meinem offiziellen Ein- oder Auszug des Mietobjektes nicht persönlich für die Schlüsselübernahme oder Schlüsselrückgabe erscheinen kann, habe ich die Möglichkeit mich von einer bevollmächtigten Person vertreten zu lassen. Die vom Hauptmieter/in und der bevollmächtigten Person unterschriebene Vollmacht muss am Abnahme- oder Übergabetermin dem Hausverantwortlichen abgegeben werden.