Häufige Fragen
Für alle Zimmer der WOKO musst du unsere Mietbedingungen erfüllen.
Hier findest du das vorgehen für die Zimmersuche.
Unsere Mietbedingungen findest du hier.
Ebenfalls gilt in gewissen Liegenschaften aufgrund Richtlinien des städtischen Jugendwohnkredits eine Altersbeschränkung von maximal 28 Jahren.
Du erfüllst unsere Mietbedingungen nicht?
Leider bist du bei der WOKO nicht mietberechtigt! Hier findest du weitere hilfreiche Webseiten.
Die Wohngemeinschaften (WG) entscheiden selbständig über die Auswahl der neuen Mitbewohner/-in. Der WG-Vorschlag muss mindestens 6 Wochen vor Mietbeginn vom Nachmieter/-in persönlich im WOKO Büro eingereicht werden. Verstreicht diese Frist ohne WG-Vorschlag, wird die WOKO das Zimmer vergeben.
Im Schnitt CHF 580.-. Der Mietzins variiert je nach Lage, Grösse und Ausstattung der Zimmer.
Doktoranden mit einem Jahreseinkommen von über CHF 26'400.- bezahlen einen Zuschlag von CHF 100.- pro Zimmer und Monat.
Beim Eingang deiner Liegenschaft kannst du dich selbständig informieren wie in deiner Liegenschaft Schäden und Reparaturen zu melden sind. Eine andere Meldeform oder Emailanfragen werden für Schäden nicht entgegengenommen.
Nein, du musst für die Reparaturkosten eines selbst verursachten Schadens am Mietobjekt selbst aufkommen. Wir empfehlen deshalb, den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung zu Spezialkonditionen bei der Versicherungsgesellschaft Schweizerische Mobiliar (Kontakt: Renato Cantieni, 044 905 91 05, renato.cantieni@mobi.ch).
Spätestens 4 Monate nach Exmatrikulation musst du ausziehen. Bitte reiche ohne vorherige Aufforderung deine Kündigung ein, andernfalls wird dir von unserer Seite aus gekündigt, da du die Mietbedingungen nicht mehr erfüllst.
Meistens sind die Zimmer möbliert. Einige kleinere Liegenschaften verfügen nur über nicht- oder teilweise möblierte Zimmer. In deinem Mietvertrag steht immer ob das Zimmer möbliert ist oder nicht.
Was ein Hausverantwortlicher macht, findest du hier.
Tierhaltung ist in den WOKO Zimmern nicht erlaubt.
Die Kaution wird dir erst nach deinem offiziellen Mietende auf die Bank zurückerstattet, welche du uns bei der Abnamhe angibst.
Kautionen können nicht bar ausbezahlt werden.
Es liegt in deiner Pflicht die Miete pünktlich auf das korrekte Konto und mit der korrekten Referenznummer zu bezahlen. Die Miete ist vor dem ersten jedes Monats fällig. Wie die Miete zu bezahlen ist, findest du hier.
Ein Wechsel von Studierender in den Doktorandenstatus muss zwingend der WOKO gemeldet werden. Du erhältst von der WOKO einen neuen Mietvertrag, welcher auf 2 Jahre befristet ist. Doktoranden mit einem Jahreseinkommen von über CHF 26'400.- bezahlen einen Zuschlag von CHF 100.- pro Zimmer und Monat.
Für wie lange du dein Zimmer untervermieten darfst, steht in deiner Hausordnung. Die WOKO muss zwingend per Formular vor dem Einzug eines Untermieters informiert werden. Dein Untermieter/in erfüllt dieselben Mietbedingungen der WOKO, ausgenommen sind Semesterferien. Du bist weiterhin für die pünktliche Mietzinszahlung verantwortlich, wie auch die Zimmerübergabe und allfällige Schäden
Denk daran, dich nach Einzug innerhalb von 14 Tagen im Kreisbüro anzumelden.
Ob ein Besuch möglich ist und ob du zu zweit in deinem Zimmer wohnen kannst, steht in deiner Hausordnung. Ist eine Doppelbelegung erlaubt (zu zweit im Zimmer zu wohnen) so ist dies vorab zwingend der WOKO zu melden.
Es ist wichtig, dass du dich schnellstmöglich bei der WOKO (bedbugs@woko.ch) meldest. Wir klären den Verdacht auf Bettwanzen kostenlos für dich ab.